Informationen im Zusammenhang mit COVID-19

Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2020 (wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst). 

Die Corona-Pandemie war im Thurgau viel weniger präsent als in anderen Regionen der Schweiz. Hier gibt es keine grossen Städte mit entsprechenden Ballungsräumen, und die kantonale Inzidenz (= nachgewiesene Fälle pro 100'000 Einwohner) war eine der niedrigsten des Landes. (Quelle: Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG), Neues Coronavirus: Situation Schweiz). 

Hier in der Schweiz wurden bisher weniger umfassende Massnahmen verordnet als in anderen Ländern. Zwar sind die Hygiene- und Abstandsregeln landesweit nach wie vor einzuhalten. Maskenpflicht wird aber nur bei Dienstleistern wie z.B. Friseuren / Coiffeur-Salons, Massagestudios oder Pediküren verlangt, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken mittlerweile ebenfalls landesweit Pflicht. 

Bezüglich Veranstaltungen oder Einkaufen in Supermärkten oder in Geschäften sind in der Schweiz mittlerweile kantonale Regelungen in Kraft getreten. Für Einkäufe wird in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und beide Appenzell kein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben, im benachbarten Zürich jedoch schon. Ähnlich sieht die Situation bei Veranstaltungen aus. Hier müssen die Kantone unter Umständen Sonderbewilligungen einholen. 
Angrenzendes Ausland : Sowohl in Deutschland als auch in Österreich muss in Geschäften eine Maske getragen werden (falls Sie überlegen, einen Tag in Konstanz, Friedrichshafen oder Bregenz zu verbringen).
Sie können sich hier über die bundesweit geltenden Verordnungen zum Tragen von Masken informieren. 

Update 5. Oktober 2020: Trotz steigender Fallzahlen haben die Ostschweizer Kantone (darunter St. Gallen, Graubünden, Schaffhausen, beide Appenzell und der Thurgau) beschlossen, auf eine allgemeine Maskenpflicht in Läden und Restaurants und in der Öffentlichkeit zu verzichten. Ein Mundschutz muss also weiterhin nur bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel getragen werden. 
Allerdings besteht bei der Einreise aus bestimmten Ländern bzw. einzelner Regionen umliegender Nachbarländer in die Schweiz eine Quarantänepflicht. 
Die Liste der Länder wird vom BAG laufend aktualisiert. Bitte folgen Sie dem Link, um zu prüfen, ob Sie aus einem quarantänepflichtigen Land einreisen.

Was bedeutet das für meine Gäste?

  • In meinem AirBnB können in der Gästewohnung maximal sechs Personen übernachten (in Ausnahmefällen bis zu zehn Personen, wenn ich auch meine privaten Gästezimmer zur Verfügung stelle). Es wird immer nur an eine einzelne Gruppe vermietet.
    Das heisst, wenn Sie als Familie oder mit Freunden kommen, nutzen nur Sie die Räumlichkeiten. Dabei ist es egal, ob alle Räume gebraucht werden oder nicht.
  • Nach jeder Gästegruppe werden alle benutzten Räume, inklusive die Griffe von Türen, Schränken, Kühlschrank etc., gründlich gereinigt, Bettwäsche, Küchen- und Handtücher werden bei 60 Grad gewaschen. Küchentücher und Bettwäsche (Kissen- und Deckenbezüge) werden anschliessend auch gebügelt. Die Bezüge der Zierkissen sowie die Tagesdecken auf den Betten werden ebenfalls regelmässig gewaschen. 
  • Wenn Sie bei mir frühstücken:
    Bevor ich Esswaren vor- oder zubereite, wasche und desinfiziere ich meine Hände. 
    Auch zwischendurch während der Vorbereitungszeit wasche ich die Hände mehrmals. 
    Benutztes Geschirr und Besteck wird im Geschirrspüler bei 55 Grad gereinigt. 
    Am Tisch benutze ich Platzsets aus Papier, die nach Gebrauch entsorgt werden.
    Ihr Frühstück ist üblicherweise bereits für Sie angerichtet, wenn Sie kommen, somit wird der empfohlene Abstand zwischen Ihnen und mir nicht unterschritten.
    Sollte ich Gerichte frisch für Sie zubereiten und an den Tisch servieren, halte ich die Kontaktzeit so kurz wie möglich. 

Es steht Ihnen frei, ob Sie Schutzmasken tragen möchten oder nicht. Bitte nehmen Sie für sich eine entsprechende Menge selber mit.

Ich stelle keine Masken zur Verfügung und trage in meinem Haus keine.

Sollten Sie diese Massnahmen als nicht ausreichend erachten, dann möchte ich Sie in aller Höflichkeit bitten, sich nach einer für Ihre Bedürfnisse geeigneteren Unterkunft umzuschauen.